Offener Brief des Vereins „Für ein grünes Hamburg e.V.“ an das Bezirksamt Hamburg-Nord, 9. Januar 2023

Mangelhafte Rahmenplanung für das Diekmoor

  • Hochwasser im Diekmoor

    Blick auf das Regenrückhaltebecken

    Hochwasser im Diekmoor - Blick auf das Regenrückhaltebecken
  • Hochwasser im Diekmoor

    Blick auf den Bornbach

    Hochwasser im Diekmoor - Blick auf den Bornbach
  • Hochwasser im Diekmoor

    Kleingarten unter Wasser

    Hochwasser im Diekmoor - Kleingärten unter Wasser
  • Geschützte Tierarten im Diekmoor

  • Streng geschützter Eisvogel

Fotos 1-3 © Rettet das Diekmoor! Fotos 4-5 © JaLo

Der Verein Für ein grünes Hamburg e.V. weist in einem offenen Brief den Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Nord und das dortige Bauamt auf eklatante Mängel in der Rahmenplanung für die Bebauung des Diekmoores hin. Die Gutachten zu dem geplanten Baugebiet wurden wenige Tage nach den Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Sowohl die nun vorliegende Regenwasserstudie als auch der Biotopbericht zeigen, wie berechtigt die Vorbehalte der Bürgerinnen und Bürger sind. Schon heute müsste die Kapazität des Hochwasserrückhaltebeckens im Diekmoor mehr als verdoppelt werden. Stattdessen soll weiteres Überschwemmungsgebiet bebaut werden! Zudem lassen die aktuell hohen Schadstoffkonzentrationen im Bornbach keine weitere Versiegelung zu.

Im Biotopgutachten werden zahlreiche (streng) geschützte Tierarten aufgelistet. Dabei wurden die Kleingärten nicht einmal betreten.

Der Bevölkerung wurden Informationen vorenthalten, damit möglichst ungestört eine Bebauung realisiert werden kann, die fernab jeder realistischen Grundlage buchstäblich aus dem Ruder zu laufen droht. Die geplante Versiegelung bedeutet nicht nur Vernichtung wichtiger Grünflächen, sie gibt die Neubauten und ihre alteingesessene Nachbarschaft den Überflutungen künftiger Starkregen preis.

Der Verein Für ein grünes Hamburg e.V. kommt zu dem Schluss, dass ein Ende der Rahmenplanung – wenn überhaupt – in weiter Ferne liegt und fordert von der Stadt und dem Bezirksamt

  • Die vollständige Offenlegung und Berücksichtigung der sich aus den Studien ergebenen Problematiken und deren Konsequenzen
  • Eine tatsächlich ergebnisoffene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Rahmenplanung für das Diekmoor
  • Die Rücknahme der Senatsweisung

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Eine Bebauung des Diekmoores könnte bei Anwendung eines wirklich transparenten Verfahrens und unter Berücksichtigung der faktischen Gegebenheiten eventuell zukünftig nicht möglich sein“.

Eine Bebauung, die die Politik entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse, gegen den Willen der Bevölkerung und unter Inkaufnahme erheblicher Folgeschäden umsetzt, sollte unmöglich sein.“


Offener Brief des Vereins Für ein grünes Hamburg e.V. an das Bezirksamt Hamburg-Nord

Hamburg, 09.01.2023

Sehr geehrter Herr Werner-Boelz!
Sehr geehrter Herr Boltres!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Gemäß Angabe auf der Projektseite Diekmoor des Bezirksamtes Hamburg-Nord ist vorgesehen, die Rahmenplanung für die Bebauung des Diekmoores bereits im Februar 2023 mit einer Vorzugsvariante auf der Grundlage der Variante B abzuschließen. Die Variante B sieht weiterhin eine massive Bebauung mit hoher Dichte und einem damit verbundenen hohen Versiegelungsgrad gemäß Vorgabe der Senatsweisung vor.

Seitens der Stadt ist beabsichtigt, das Ergebnis der Rahmenplanung auf einem öffentlichen „Abschlussforum“ bereits Anfang 2023 vorzustellen.

Wir wenden uns in diesem „offenen Brief“ an Sie, um auf die Versäumnisse in der Rahmenplanung aufmerksam zu machen.

Keine öffentliche Auseinandersetzung mit den Gutachten

Unseres Erachtens ist zu erwarten, dass das Abschlussforum im Wesentlichen der Präsentation und Erläuterung der aus Sicht der Stadt präferierten Variante dienen wird. Eine Bürger:inbeteiligung und/oder eine Erläuterung sowie eine gemeinsame Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der vor kurzem und der bisher nicht veröffentlichten weiteren Gutachten ist nicht vorgesehen. Angesichts der städtischen Planung zum Gebiet Diekmoor ist davon auszugehen, dass die Bürger:inbeteiligung mit der im September 2022 erfolgten Zwischenpräsentation und anschließender Online-Beteiligung bereits sein Ende gefunden hat.

In der gesamten Rahmenplanung ist viel von „Bürger:inbeteiligung“ und Ergebnisoffenheit die Rede gewesen. Workshops und öffentliche Veranstaltungen wurden abgehalten, doch entscheidende Informationen der bis heute nur begrenzt veröffentlichten Studien/Gutachten sind gemäß der nunmehr vorliegenden umfangreichen Prüfungsergebnisse des Vereins Für ein grünes Hamburg e.V. bei weitem nicht ausreichend in die Planungsvarianten eingeflossen.

Frühzeitig eingebrachte Hinweise durch die konstruktiv beteiligten und auch durch die seitens des Bezirksamtes eingeladenen Bürger:innen auf die im Bereich Diekmoor zu beachtenden wesentlichen „Restriktionen“ (u.a. geologisch/hydrogeologische Standortbedingungen) wurden nicht berücksichtigt.

Entsprechende Restriktionen können zu erheblichen Mehraufwendungen z.B. im Rahmen von umfänglichen Maßnahmen zur Baureifmachung sowie notwendiger, erheblich kostenintensiver Vorplanungen bis hin zur Unwirtschaftlichkeit eines Entwicklungsareals führen.

Die Bornbach-Studie

Erste Gutachten zu dem geplanten Baugebiet wurden gegenüber der Öffentlichkeit erst nach Abschluss der o.a. Zwischenpräsentation veröffentlicht. Die vom Verein Für ein grünes Hamburg e.V. geprüften Gutachten zeigen im Ergebnis auf, wie ernst die vorgebrachten Vorbehalte der Bürger:innen zu nehmen sind, und dass ein Abschluss einer ggf. möglichen Rahmenplanung als Grundlage einer nachfolgend rechtsicher durchzuführenden Bebauungsplanung, wenn überhaupt, in weiter Ferne liegt.

Auf den Internetseiten des Bezirksamtes Hamburg-Nord wurde kürzlich folgende Studie veröffentlicht: „Gewässerbezogene Regenwasserstudie für den Bornbach“ LSBG 15.07.2022

Demnach sind bereits seit Juli 2022 Probleme bekannt, auf die auch im Rahmen der Bürger:inbeteiligung aufmerksam gemacht wurden: „Gemäß Einschätzung des Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) (2011) ist der gute ökologische Zustand am Bornbach im Ist-Zustand nicht erreicht.“ S. 10

Wie den in der Regenwasserstudie umfänglich dargestellten und aus wasserwirtschaftlicher Sicht dringend anzugehenden Handlungsfeldern zu entnehmen ist, ergeben sich aus diesem schlechten Ist-Zustand bereits jetzt zwingend umfangreiche und aktuell zu ergreifende Handlungspakete, die mit Kosten in mehrfacher Millionenhöhe verbunden sind. (Handlungsschwerpunkte u.a. Steckbrief „C“ 1,65 Mio. €, „D“ Diekmoor 3,9 Mio €, S. 141/143)

Laut Bericht liegen für große Bereiche des Bornbachs hydraulische und stoffliche Belastungen vor. Um die gesetzlichen und wasserwirtschaftlichen Bestimmungen überhaupt und in absehbarer Zeit einhalten zu können und so eine Verbesserung für das Einzugsgebiet des Bornbaches auch nur im Ansatz zu erreichen, muss bereits aktuell alles getan werden, um die hydraulischen und stofflichen Defizite des Bornbaches nicht weiter zu erhöhen.

Für das Diekmoor stellt die Studie aktuell einen erhöhten Bedarf an Regenrückhalteraum fest. Hierzu S. 40: „In der Summe ist emissionsseitig vor Einleitung in das Gewässer 48.960 m3 zusätzliches Rückhaltevolumen zu schaffen. Bei dem Einzugsgebiet 56620016 (Diekmoor) ist der Bedarf an zu schaffendem Rückhalteraum mit rd. 16.600 m3 am höchsten. 

Schon im gegenwärtigen Zustand müsste die Kapazität des Hochwasserrückhaltebeckens im Diekmoor mehr als verdoppelt werden, damit ein Starkregenereignis aufgefangen werden kann.

Und genau hier wird gegenwärtig beabsichtigt, eine weitere Bebauung zu realisieren! Und diese Bebauung liegt nach bisheriger Planung ausgerechnet in Bereichen besonders sensibler geologisch / hydrogeologischer Standortbedingungen!

Die Studie mahnt an, was das Bezirksamt Hamburg-Nord schuldig bleibt

„Etwaige zusätzliche Volumina durch die Erschließung (des) Diekmoor(s) können zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden. Diese müssten zwingend im weiteren Planungsverlauf durch eigene Rückhaltesysteme betrachtet werden. Ein Anschluss an das Rückhaltebecken ist nicht möglich, da ansonsten ein Rückstau aus dem Becken in die Rückhaltesysteme der Erschließung stattfinden würde.“ S. 79 

Bezüglich der Schadstoffbelastungen ist der Bornbach ebenfalls in einem schlechten ökologischen Zustand: „Die für den Bornbach zur Verfügung stehenden Monitoring-Daten (Bezirksamt Hamburg Nord, 2011) lassen keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Grundbelastung für die Sedimentkonzentration und den Sauerstoffhaushalt des Bornbachs zu.“ S. 36

„Bei den Ortsbegehungen wurde an einigen Stellen am Bornbach eine auf starke Verockerung zurückzuführende Färbung des Sediments beobachtet. Die Verockerung gibt Hinweis auf gelöstes Eisen, welches für Fische und Wirbellose schädlich ist.“ S. 10 

Schon jetzt ist die Konzentration der oft schadstoffbehafteten Schweb-, Schwimm- und Sinkstoffe (AFS63) im Wasser des Bornbachs zu hoch: „Ab der Unterquerung der Straße Hohe Liedt wirken sich die kumulative AFS63-Fracht (…) und insbesondere der punktuelle hohe Frachteintrag der Einleitstelle 56620016 (Diekmoor) deutlich auf die Erhöhung der mittleren AFS63-Konzentrationen im Gewässer aus. Im Ergebnis steigt die Gewässerkonzentration dort auf einer Gewässerstrecke von < 1 km (…) auf deutlich über 30 mg/l (Überschreitung des Grenzwerts) (…).

Die hohen AFS63-Konzentrationen von 29 mg/l unterstromig der Langenhorner Chaussee (…) bieten nicht nur bei einer Niedrigwassersituation, sondern auch bei einer Betrachtung im Langzeitkontinuum kaum Möglichkeiten für Erschließungen bzw. eine weitere Versiegelung im Einzugsgebebiet des Bornbachs bei gleichzeitiger Vermeidung einer Überschreitung des Grenzwerts von 30 mg/l.“ S.53

Welche Folgen hätte eine Bebauung insbesondere bei der Herstellung wasserdichter Betonverbauungen sowie voraussichtlich zukünftig verstärkt erforderlicher Ableitungen und Retentionsflächen insbesondere im Nahbereich der womöglich schadstoffbelasteten Altablagerungsfläche gem. Variante B auf den Grundwasserchemismus und auf das Oberflächengewässer? Und wie sollen die möglichen negativen Folgen vermieden werden?

Welche Erkenntnisse liegen über den genauen Inhalt der Ablagerung vor, wie tief greift diese in den Untergrund und das Grundwasser ein; wo tritt das Regensickerwasser der Deponie mit welcher Schadstoffbelastung in den Grundwasserkörper und ggf. in das Oberflächen-gewässer des Bornbachs aus?

In unmittelbarer Nähe der Deponie beginnt die Wasserschutzgebietszone III. Folglich müsste es dort Grundwassermessstellen geben. Ist das Grundwasser beprobt, einer umfangreichen chemischen Untersuchung und im Zusammenhang mit den Variantenstudien der Rahmenplanung und den sich daraus ergebenen Konsequenzen einer abgeschlossenen Gefährdungsabschätzung unterzogen worden?

Eine seitens der Stadtplanung avisierte unschädliche Bebauung und Entwässerungsplanung im Umfeld der Deponie kann u.E. nur mittels zusätzlicher, baulich zu errichtender Sicherungsmaßnahmen gewährleistet werden.

Ebenso schlecht steht es bereits heute um den Sauerstoffgehalt im Bornbach:

„Im weiteren Verlauf stellt sich insbesondere ab der Einleitung 566200016 (Diekmoor) eine ausgeprägte Sauerstoffarmut (…) ein. (…)

Der Hauptgrund für das Sauerstoffdefizit durch Sieleinleitungen ist die Tatsache, dass Niederschlagswasser von befestigten Flächen einen hohen biologischen Sauerstoffbedarf (…) aufweist. Dieser führt bei der Einleitung in den Bornbach zu einer Sauerstoffzehrung im Gewässer.“ S. 58

Weitere Verschlechterungen der Gewässerqualität des Bornbachs sind unter Berücksichtigung der durch den Klimawandel drohenden zukünftigen Veränderungen und des bereits gegenwärtigen schlechten Gewässerzustands dringend zu vermeiden!

Zukunftsbetrachtungen wie Starkregen und Auswirkungen zunehmender stofflicher Belastungen und ein verminderter Sauerstoffgehalt infolge länger andauernder Trockenheitsperioden sind im Rahmen der Studie nicht zum Ansatz gebracht worden.

Allein unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Geländehöhen, den bekanntlich hoch anstehenden Grundwasserständen und den bekannten Überflutungsgebieten im östlichen Bereich der Altablagerung muss mit der in der Studie benannten Rückstauebene von 18,67 m NHN (S.17) davon ausgegangen werden, dass bei Bauvorhaben u.U. später umfangreiche Grundwasserhaltungsmaßnahmen notwendig werden:

Ein kostenintensiver wasserdichter Baugrubenverbau und/oder umfangreiche Geländeaufhöhungen mittels extern anzuliefernder Bodenmassen bei gleichzeitiger Zerstörung des fruchtbaren Oberbodens können erforderlich werden. In dem Fall wäre umfangreich fruchtbarer Mutterboden zu sichern, ein kostenintensives Bodenmanagement sowie eine externe bodengutachterliche Baubegleitung erforderlich.

Der Bericht verweist mehrfach darauf, dass Auswirkungen einer möglichen Bebauung nicht Bestandteil der Studie gewesen sind: „Dabei ist zu beachten, dass die Berechnungen gemäß Abstimmung mit der BUKEA für den „Ist-Zustand“ durchgeführt werden. Größere Eingriffe im Einzugsgebiet und am Gewässer erfordern eine Neubewertung der emissions- und immissionsseitigen Auswirkungen.“ S. 92 

Wie den Planzeichnungen der verschiedenen Varianten zum Stand der Bürger:inbeteiligung 10/2022 zu entnehmen ist, wurden die Maßnahmenempfehlungen des LSBG zur Verbesserung des Ist-Zustandes des Bornbaches im Bachabschnitt des Diekmoores nur ansatzweise in die Darstellung aufgenommen. Ergänzende Bedarfe, die sich aus einer zukünftigen Bebauung und Versiegelung ergeben, sind jedoch nicht abgebildet worden.

Die nicht ausreichend berücksichtigten Einflüsse infolge der schwierigen geologisch/hydrogeologischen Standortverhältnisse (z.B. hoher Grundwasserstand/Grundwasserchemismus) bedürfen dringend der ergänzenden Berücksichtigung!

Aktuell im Zusammenhang mit der Rahmenplanung erforderliche Detailerkundungen, z.B. mittels Bohrungen und ergänzend herzustellender Grundwassermessstellen, z.B. zur Erkundung des tatsächlichen Ausmaßes im Untergrund vorhandener, für eine spätere Bebauung schwieriger Torflagen und der langfristig über das Jahr sich einstellender Grundwasserstände, sind u.E. bis heute vor Ort nicht ausgeführt worden.

Der Biotop-Zwischenbericht

Ebenfalls nach der Präsentation im September 2022 war auf den Internetseiten des Bezirksamtes Hamburg Nord der „Zwischenbericht – Bestanderhebungen zu Fauna und Biotoptypen“ zu finden.

Eisvogel und Fischreiher im Regenrückhaltebecken (Januar 2023)

Eisvogel und Fischreiher im Regenrückhaltebecken (Januar 2023) Foto: JaLo

Untersucht wurde ein Teil des Diekmoores, Untersuchungszeitraum war von März bis Juli 2022, für die Fledermäuse und Libellen bis September 2022. Die Kleingärten, die einen umfangreichen Teil des Untersuchungsgebietes ausmachen, wurden nicht betreten, das Untersuchungsgebiet demnach von vornherein erheblich reduziert.

Gefunden wurden 56 Vogelarten, 47 von ihnen nutzen das Diekmoor als Brutgebiet, darunter der streng geschützte Eisvogel, der Grünspecht, die Teichralle, Mäusebussard und Sperber (alle ebenfalls streng geschützt). Der gefährdete Star brütet in Kolonien im Diekmoor.

Die Fledermäuse leben mit mindestens 9 besonders streng geschützten Arten im Diekmoor. 

Die Amphibien sollten per Potenzialanalyse gefunden werden, die besonders geschützten Erdkröten und Grasfrösche konnten jedoch samt ihrer Wanderrouten direkt nachgewiesen werden. Gefunden wurden weiterhin: 17 besonders geschützte Libellenarten (3 von ihnen auf der Roten Liste), Nachtkerzenschwärmer, Scharlachkäfer (ebenfalls auf der Roten Liste), Teichmolch, Waldeidechse, Ringelnatter. 

Der Bericht stuft mehrere Gebiete im Diekmoor als gesetzlich geschützte Biotope ein, unter anderem den Bornbach. Auch hier bleibt das Bezirksamt Hamburg-Nord die bereits von den Bürger:innen mehrfach angemahnten Vorschläge schuldig, wie sich der Artenreichtum im Diekmoor mit der geplanten Bebauung vereinbaren lassen soll.

Fazit

Eine Rahmenplanung, verstanden als „ergebnisoffener Prozess“, an dessen Ende eine Variante der Bebauung steht, die Bedenken abgewogen, Fakten berücksichtigt und Kosten minimiert hat, sieht anders aus. Für die geplante Bebauung im Diekmoor fehlen adäquate Problemlösungen der Bebauung für

  • die Artenvielfalt in Flora und Fauna
  • den Zustand der Restmoore in dem Gebiet unter Berücksichtigung der Moorstrategie der Bundesregierung
  • den Zustand des Bornbachs
  • das Hochwasser- und Regenmanagement
  • das Grundwassermanagement
  • die Kaltluftschneisen
  • die finanziellen Kosten

Solange diese Daten nicht vorliegen, kann die Rahmenplanung nicht als abgeschlossen gelten.

Unter Berücksichtigung der allein mit diesem Schreiben aufgezeigten erheblichen Restriktionen fordern wir die Stadt Hamburg und das Bezirksamt Hamburg-Nord auf, keine weiteren Gelder für kostenintensive Studien, Gutachten und Untersuchungen auszugeben, sondern die überfälligen erforderlichen Schlussfolgerungen aus den bisher erworbenen Erkenntnissen für das Areal Diekmoor zu ziehen:

  • Vollständige Offenlegung der sich aus den Studien Regenwasser und Fauna und Biotoptypen und aus anderen Studien / Gutachten (z.B. Moore in Hamburg, Bedeutung der Kaltluftschneisen Hamburgs, Untersuchung / Bewertung Altablagerung Diekmoor) ergebenen Problematiken und deren Konsequenzen gegenüber Politik und der Öffentlichkeit.
  • Eine tatsächlich ergebnisoffene Beteiligung der umfassend informierten Öffentlichkeit an der Rahmenplanung für das Diekmoor. Das bedeutet auch die Rücknahme der Senatsweisung.
  • Berücksichtigung und umfassende Bewertung aller bisherigen Untersuchungsergebnisse und der Bürger:inbeteiligung.

Eine Bebauung des Diekmoores könnte bei Anwendung eines wirklich transparenten Verfahrens und unter Berücksichtigung der faktischen Gegebenheiten eventuell zukünftig nicht möglich sein.

Eine Bebauung, die die Politik entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse, gegen den Willen der Bevölkerung und unter Inkaufnahme erheblicher Folgeschäden umsetzt, sollte unmöglich sein.

Der Verein Für ein grünes Hamburg e.V. steht für Fragen, Anregung und zum Gespräch gern zur Verfügung. Sie finden dort auf Wunsch reichlich Expertise zu den angesprochenen Themen. Wir freuen uns auf den Kontakt.

Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der bereits jetzt gemäß der Regenwasserstudie anzugehenden kostenintensiven Maßnahmen zur Verbesserung der Ist-Situation im Diekmoor bitten wir um eine erste Rückmeldung bis Ende Januar 2023 über die von Ihnen vorgesehenen weiteren Maßnahmen in dem Gelände.

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Kofahl
Christine Brandt
Günther Bassel

3 Kommentare
  1. Eva Schröder sagte:

    Hiermit möchte ich nach dem Lesen dieses offenen Briefes meinen Dank an alle Beteiligten aussprechen und freue mich, dass es Menschen gibt, die sich so hervorragend einsetzen und nicht nachgeben. Herzlichen Dank dafür und weiterhin viel Kraft.
    Eva Schröder

    Antworten

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