Tierökokologisches Fachgutachten
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Aktuelles aus dem Diekmoor
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Diekmoor in der Presse
Diekmoor in der Presse
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Wie alles begann
Im Sommer 2020 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord die zuständige Behörde um Weisung durch den Senat gebeten, um für das Diekmoor einen Bebauungsplan zu entwickeln. Diese wurde im Februar 2021 erteilt, und nun sollen auf einem großen Teil der als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Fläche in einigen Jahren 700 Wohnungen entstehen. Das brachte die Langenhorner und Kleingarten-Pächterinnen auf die Barrikaden, denn ihnen waren mit der Weisung von vornherein die Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens, einer echten Mitgestaltung und die Chance eines Dialogs genommen. Um darauf aufmerksam zu machen, welchen Verlust die Bebauung für die Natur, für Langenhorn und ganz Hamburg bedeutet, gründete sich Anfang 2021 die Bürgerinitiative »Rettet das Diekmoor!«.
Zeitgleich wurde eine Volkspetition gestartet, um das Landschaftsschutzgebiet vor einer Zerstörung durch das geplante Wohnquartier zu schützen. Schnell wurden Kontakte zu anderen Hamburger Initiativen geknüpft, die sich ebenfalls gegen die Bebauung und Versiegelung von Grünflächen engagieren. 16 Gruppen schlossen sich zusammen und meldeten gemeinsam Mitte September die Volksinitiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ beim Senat an. Und gemeinsam haben die Mitglieder dieses großen Bündnisses in drei Monaten 14.293 Unterschriften gesammelt und diese am 20. Dezember 2021 im Hamburger Rathaus übergeben.
Wie alles begann
Im Sommer 2020 hat das Bezirksamt Hamburg-Nord den Senat um Weisung gebeten, um für das Diekmoor einen Bebauungsplan zu entwickeln. Nachdem diese erteilt wurde, soll nun auf einem großen Teil der als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Fläche in einigen Jahren 700 Wohnungen entstehen.
Das brachte die Langenhorner und Kleingarten-Pächterinnen auf die Barrikaden, denn ihnen waren mit der Weisung die Möglichkeiten eines Bürgerbegehrens genommen. Um darauf aufmerksam zu machen, welchen Verlust die Bebauung für die Natur, für Langenhorn und ganz Hamburg bedeutet, gründete sich Anfang 2021 die Bürgerinitiative »Rettet das Diekmoor!«.
Zusammen mit 16 Gruppen, die sich ebenfalls gegen die Bebauung und Versiegelung von Grünflächen engagieren, wurde Mitte September die Volksinitiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ angemeldet. Gemeinsam haben die Mitglieder dieses großen Bündnisses in drei Monaten 14.293 Unterschriften gesammelt und diese am 20. Dezember 2021 im Hamburger Rathaus übergeben.
Mündliche Verhandlung
Am 15. November 2023 fand die mündliche Verhandlung auf Überprüfung des angemeldeten Volksbegehrens unseres Bündnisses „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ vorm Hamburgischen Verfassungsgericht statt.
Die Verhandlung stieß auf großes Interesse, denn Sitzungssaal und Empore waren bis auf den letzten Platz besetzt.
In der Verhandlung begründeten der Senat, vertreten durch Staatsrat Jan Pörksen, sowie die Bürgerschaft, vertreten durch die Bürgerschaftspräsidentin, Carola Veit, ihre Position, das Volksbegehren als unzulässig abzulehnen.
Die Volksinitiative, vertreten durch Anwalt André Horenburg, bekräftigte durch Widerlegung der einzelnen Punkte erneut die Ansicht, das angemeldete Volksbegehren sei verfassungskonform.
Das Hamburgische Verfassungsgericht wird seine Entscheidung voraussichtlich bereits in gut drei Wochen in öffentlicher Sitzung verkünden.
Termin:
Freitag, 8.Dezember 2023, 10 Uhr
Hamburgisches Verfassungsgericht,
Sievekingplatz 2
Sitzungssaal 201
Mündliche Verhandlung
Am 15. November 2023 fand die mündliche Verhandlung auf Überprüfung des angemeldeten Volksbegehrens unseres Bündnisses „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ vorm Hamburgischen Verfassungsgericht statt.
Die Verhandlung stieß auf großes Interesse, denn Sitzungssaal und Empore waren bis auf den letzten Platz besetzt.
In der Verhandlung begründeten der Senat, vertreten durch Staatsrat Jan Pörksen, sowie die Bürgerschaft, vertreten durch die Bürgerschaftspräsidentin, Carola Veit, ihre Position, das Volksbegehren als unzulässig abzulehnen.
Die Volksinitiative, vertreten durch Anwalt André Horenburg, bekräftigte durch Widerlegung der einzelnen Punkte erneut die Ansicht, das angemeldete Volksbegehren sei verfassungskonform.
Das Hamburgische Verfassungsgericht wird seine Entscheidung voraussichtlich bereits in gut drei Wochen in öffentlicher Sitzung verkünden.
Termin:
Freitag, 8.Dezember 2023, 10 Uhr
Hamburgisches Verfassungsgericht,
Sievekingplatz 2
Sitzungssaal 201